Informationen für Arbeitnehmende
Rentenversicherung
Egal ob Sie Grenzpendelnde sind oder ob Sie auch in Deutschland wohnen, Sie unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht im Beschäftigungsstaat.
Die Arbeitgebenden haben die Pflicht Sie bei der Rentenversicherung anzumelden. Sie bekommen eine Sozialversicherungsnummer, die Sie gut aufbewahren müssen. Auch wenn Sie den Arbeitgebenden wechseln, Sie behalten die gleiche Nummer.
Mobile Beschäftigte haben in Deutschland einen Anspruch auf Altersrente, wenn Sie die deutsche Regelaltersgrenze erreicht haben und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen. Zwischen den EU-Ländern bestehen Abkommen, durch die die Beitragszeiten in anderen Mitgliedstaaten ebenfalls anerkannt werden. Das bedeutet, dass eine Person auch einen Rentenanspruch in Deutschland erwerben kann, wenn sie keine volle 5 Jahre gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat. Man muss die Beschäftigungszeiten aus anderen Ländern anrechnen lassen, so dass man insgesamt auf mindestens 5 Jahre kommt. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dann jedoch nur den Betrag aus, der auf die Zeit in Deutschland entfällt.
Beitragssätze: Rentenversicherung: 18,6%; knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7%
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