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Deine Arbeit. Deine Rechte.
Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS).

Wir beraten ausländische Beschäftigte aus EU-Ländern in Sachsen zum Arbeits- und Sozialrecht.

Legale Arbeit unter fairen Bedingungen und Gleichbehandlung aller Beschäftigten in Sachsen

Unter diesem Motto unterstützt die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) alle Arbeitnehmenden aus EU-Mitgliedsländern, die in Sachsen ihre Tätigkeit ausüben oder es konkret planen. Es werden in Sachsen angestellte sowie nach Sachsen entsandte Arbeitnehmenden beraten.

Im Mittelpunkt der Beratung stehen Fragen des Arbeitsrechts (Arbeitsvertrag, Lohnansprüche/Mindestlohn, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigung, Unterschiede zwischen echter und Scheinselbstständigkeit usw.) und Sozialrechts (Kindergeld, Arbeitslosengeld, Kranken-und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Familienleistungen usw.). Es handelt sich um eine kostenlose Erstberatung, sie umfasst keine gerichtliche Vertretung.

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Informationen

Informationen für Arbeitnehmende

Wenn du bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt bist, gilt für dich das deutsche Arbeitsrecht. Beim Sozialrecht können spezifische Regeln gelten, insbesondere wenn du Grenzgänger bist.

Informationen für Entsandte

Wenn dein Arbeitgeber dich für eine begrenzte Zeit in ein anderes EU-Land schickst, bist du endsendet. Dann gelten die EU-Regelungen zur Entsendung von Arbeitskräften.

Informationen für Selbstständige

Wenn du selbständig in Sachsen tätig bist, musst du prüfen, ob du ein Gewerbe anmelden musst. Bitte beachte auch die Gefahr der Scheinselbständigkeit.

Deine Arbeit. Deine Rechte.

Beratung für ausländische Beschäftigte aus EU-Ländern in Sachsen zum Arbeits- und Sozialrecht.

Beraten

Du brauchst Beratung wegen eines arbeitsrechtlichen Problems? Dann ruf uns an oder schreibe uns eine Mail.

Helfen

Du hattest einen Arbeitsunfall und weißt nicht, was zu tun ist? Melde dich schnell bei uns. Wir helfen gerne.

Vernetzen

Du suchst Kontakt zur zuständigen Gewerkschaft in Sachsen? Dann melde dich, wir stellen den Kontakt her.

Kontakte

Wir beraten persönlich, schriftlich oder telefonisch in deutscher, tschechischer, slowakischer, polnischer, ungarischer, rumänischer und englischer Sprache.

Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen wird gefördert von

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.