Informationen für Arbeitnehmende
Arbeitszeit
In Deutschland ist gesetzlich geregelt, wie viele Stunden Sie pro Tag und Woche arbeiten dürfen. Die werktägliche Arbeitszeit darf maximal 8 Stunden bzw. 48 Stunden pro Woche betragen. Sie darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von 24 Wochen oder 6 Monaten die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreitet.
Tarifverträge legen unter Umständen eine niedrigere Arbeitszeit fest. In der Baubranche gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der andere Arbeitszeiten für den Sommer und den Winter regelt: April bis November: 41 Stunden wöchentlich; Dezember bis März: 38 Stunden wöchentlich.
Überstunden müssen von Arbeitgebenden angeordnet und bezahlt werden. In einigen Branchen und Tarifverträgen gibt es Überstundenzuschläge.
Als Arbeitszeit gilt jede Stunde, in der Sie für die Arbeitgebenden zur Verfügung stehen, d.h. auch die Zeit, in der Sie zum Beispiel auf Arbeitsmaterial auf dem Bau, auf das Auschecken von Hotelgästen warten oder auf der Raststätte die vorgeschriebene Pause einhalten und auch der Bereitschaftsdienst.
Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden stehen Ihnen 30 Minuten Pause pro Tag zu, bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden 45 Minuten Pause pro Tag. Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Die Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen die Arbeitnehmenden nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
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