Navigation überspringen
Sie haben ein Recht auf Bezahlung Ihrer Arbeit!
In Deutschland gibt es Mindestlöhne, d.h. Arbeitgebende dürfen auf keinen Fall weniger Geld als den geltenden Mindestlohn bezahlen. Die Höhe des Gehalts ist entweder in den Tarifverträgen geregelt oder wird mit den Arbeitgebenden ausgehandelt. Das gilt auch für die Sonderzahlungen wie z. B. 13. Monatsgehalt.
Es gibt einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt dieser Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Ausgenommen davon sind ausschließlich Jugendliche unter 18 Jahren, manche Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende und in Deutschland gemeldete Langzeitarbeitslose.
Für bestimmte Tätigkeiten bzw. Branchen gelten tarifliche Mindestlöhne, die in der Regel höher sind als der gesetzliche Mindestlohn (z. B. Bauhauptgewerbe, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Pflege usw.)
Aktuell geltende tarifliche Branchenmindestlöhne finden Sie in unserem Info-Flyer zum Thema Mindestlohn - siehe Downloads
Bis wann Ihr Gehalt ausgezahlt werden muss, ist in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag oder dem für Sie geltenden Tarifvertrag geregelt. Falls nicht, ist das Gehalt laut Gesetz grundsätzlich am ersten Tag des folgenden Monats fällig. Es wird in der Regel auf Ihr Konto überwiesen. Sie können bei jeder Bank ein Konto eröffnen. Arbeitgebende müssen Ihnen jeden Monat eine Lohnabrechnung aushändigen, auf der steht, wie viel Sie verdient haben und welche Beträge an Steuern und Versicherungen abgezogen wurden. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgebenden direkt an das Finanzamt gezahlt.
Wenn der Arbeitgebende Ihr Gehalt nicht auszahlt, sollten Sie dagegen vorgehen. Fordern Sie Ihren Arbeitgebenden schriftlich und unter Fristsetzung von 2 Wochen zur Zahlung und ordnungsgemäßen Abrechnung Ihres Lohns auf. Sie sollten in dem Schreiben die nicht entlohnten Arbeitsstunden, die Summe, die Ihnen der Arbeitgebende schuldet, sowie eine Kontoverbindung aufführen. Warten Sie nicht zu lange. Es laufen immer Fristen, die bestimmen, wie lange Sie Ihre Forderungen geltend machen können. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie keine Möglichkeit mehr, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgebenden durchzusetzen. Die entsprechenden Fristen finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. in dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag sowie im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Dokumentieren Sie die gearbeiteten Stunden und lassen Sie den Nachweis, wenn möglich, von Ihrem Arbeitgebenden unterschreiben, achten sie bei der Lohnabrechnung darauf, dass der Mindestlohn für alle geleisteten Stunden bezahlt wird.
Mehr Informationen unter
Weiter zu