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Die Tätigkeit eines Arbeitsvermittlungsunternehmens ist auf die Vermittlung von Arbeitsuchenden in Beschäftigung ausgerichtet. Sie kann im öffentlichen oder privaten Auftrag erfolgen.
In Deutschland sind die meisten Arbeitsvermittlungsunternehmen im öffentlichen bei staatlichen Arbeitsvermittlungen wie den lokalen Agenturen für Arbeit, den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit sowie der sog. Optionskommunen beschäftigt, oder sie arbeiten als Angestellte oder Selbstständige bei privaten Arbeitsvermittlungen.
Arbeitsvermittlungsunternehmen im öffentlichen Dienst beraten dort Arbeitslose und andere Ratsuchende u. a. im Hinblick auf offene Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt und sie informieren über Möglichkeiten bezüglich Arbeitsaufnahme, Weiterbildung, anderer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und Förderung der Existenzgründung.
Private Arbeitsvermittlungsunternehmen arbeiten einerseits für alle, die Arbeit suchen (also für Arbeitssuchende oder Wechselinteressierte) und andererseits für Unternehmen und Institutionen, welche Personal suchen. Die Honorierung der Arbeit bzw. Dienstleistung kann vom Stellensuchenden, von Arbeitgebenden oder auch vom Staat (z.B. Bundesagentur für Arbeit) übernommen werden. Private Arbeitsvermittlungsunternehmen vermitteln auch Arbeitssuchende gegen von der Arbeitsagentur ausgegebene Vermittlungsgutscheine § 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 SGB III im Wert von 2.500 € (bei bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten 3.000 Euro).
Achtung! Einige Privatvermittlungsunternehmen vermitteln nur, wenn Sie über den Vermittlungsgutschein verfügen. Wenn Sie ihn nicht vorlegen können, verlangen die Vermittlungsunternehmen dann eine Provision für ihre Dienstleistungen. Sie haben keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie nicht bei der Agentur für Arbeit in Deutschland als arbeitslos gemeldet sind. Als arbeitslose Personen, die grenzüberschreitend pendeln oder nicht Arbeitslose haben Sie den Anspruch nicht. Sie müssen dann selbst entscheiden, ob Sie die Dienstleistungen von privaten Vermittlungsunternehmen nutzen und eine Provision bezahlen wollen oder nicht.
ALG Empfangende haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Vermittlungsgutscheines. Nach Ermessen können auch Empfangende von Bürgergeld (ab 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld) den Vermittlungsgutschein erhalten. Mehrere Informationen bekommen Sie bei Ihrem Jobcenter.
Vorsicht vor möglichem Betrug! Es gibt auch unseriöse Vermittlende und Vermittlungsagenturen – nicht nur in Deutschland, sondern auch direkt in Ihrem Heimatland. Vergessen Sie nicht, dass jede Personal – und Vermittlungsagentur in Ihrem Wohnsitzland über eine Genehmigung zur Vermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung verfügen muss, sie muss auch im Nationalen Register registriert sein. Suchen Sie in Ihrem Wohnsitzland im National Register!
Mehr dazu finden Sie auf den Websiten der Arbeitsargentur, neben der Information, welche Maßnahmen im Detail gefördert werden.
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