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Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Eltern oder Erziehungsberechtigte, die Kindergeld erhalten, können sie zusätzlich beantragen. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Sind Sie Kundin oder Kunde des Jobcenters, zahlt Ihr Jobcenter die Leistung an Sie aus.
Kinderzuschlag wird für Kinder gezahlt, die unter 25 Jahre alt sind, unverheiratet sind und in Ihrem Haushalt leben. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Höchstbetrag des Kinderzuschlages monatlich 297 Euro.
Der Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen eine finanzielle Unterstützung. Um ihn zu erhalten, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind.
  • Ihr Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende). Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.
In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen.
Alle Informationen zum Thema Kinderzuschlag und Antragsformulare finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
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