Informationen für Arbeitnehmende
Kindergeld
Der Kindergeldantrag ist bei der Familienkasse zu stellen, die in der zuständigen Agentur für Arbeit ansässig ist. Grenzpendelnde oder Arbeitnehmende, deren Kinder ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, müssen den Antrag an die für Ihr Land zuständige Familienkasse einreichen. Der Anspruch wird dann von der Familienkasse beurteilt.
Die rückwirkende Auszahlungsfrist für das Kindergeld beträgt sechs Monate. Dabei bezieht sich diese Frist nur auf die Auszahlung, nicht auf den Kindergeldanspruch selbst. Auch wenn seitens der Familienkasse festgestellt wurde, dass ein Kindergeldanspruch rückwirkend über den sechs-Monats-Zeitraum bestand, so wird die Familienkasse dennoch nur für die vergangenen sechs Monate ab Antragseingang auszahlen und im Bescheid darauf hinweisen.
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld monatlich für jedes Kind 259 Euro.
Alle ausführlichen Informationen und Antragsformulare in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Informationen und Downloads zu Kindergeld und Kinderzuschlag.