Informationen für Arbeitnehmende
Arbeitserlaubnis
Personen mit EU-Staatsangehörigkeit benötigen keine Arbeitserlaubnis um in Deutschland bzw. in Sachsen zu arbeiten. Sie haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Wenn Sie eine Person aus einem sogenannten Drittstaat sind, das heißt, weder aus einem Mitgliedstaat derEuropäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz und dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, den sogenannten Aufenthaltstitel. Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen Sie zunächst allgemeine Voraussetzungen erfüllen. Das heißt unter anderem, Sie müssen einen Pass besitzen, Ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes muss gesichert sein und es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen. Der Zweck des von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltes und Ihre Ausbildung beziehungsweise Ihre fachlichen Qualifikationen bestimmen, welcher Aufenthaltstitel für Sie konkret in Frage kommt.
Mehr Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.