Informationen für Arbeitnehmende
In Deutschland arbeiten und wohnen
Für alle die in Deutschland arbeiten und wohnen gilt grundsätzlich das deutsche Recht.
Die Beschäftigten und ihre Familienmitglieder, die in Deutschland bzw. Sachsen wohnen, müssen ihre Beiträge in die Sozial- und Krankenversicherung auch dort einzahlen.
Vergessen Sie nicht sich und ihre Familienmitglieder in der ersten Woche nach der Ankunft bei der örtlich zuständigen Behörde anzumelden!
Wenn Sie erst noch Arbeit suchen wollen, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit vor Ort als arbeitsuchend.
Mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung, Sozialversicherung, Ansprüche auf Sozialleistungen finden Sie konkret unter den bestimmten Punkten.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf den Webseiten von Saxony Works – Arbeiten und Leben in Sachsen und Make it in Germany.