Informationen für Arbeitnehmende
Bürgergeld
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft.
Wenn Sie in Deutschland wohnen und Sie erhalten kein oder nur ein geringes Arbeitslosengeld, Ihr Verdienst oder Ihr Vermögen genügen nicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Den Anspruch haben Sie, wenn Sie über 15 Jahre alt sind und das Renteneintrittsalter (65-67 Jahre) noch nicht erreicht haben, Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Sie mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können und dürfen, Sie nicht beschäftigt sind oder Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und Sie kein Vermögen haben, von dem Sie leben können.
Das Bürgergeld besteht aus verschiedenen Teilen:
Regelbedarf
Damit sind die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person gemeint, wie z. B. die Kosten für Essen und Kleidung. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem von Familienstand und Alter ab. Der Regelbedarf wird regelmäßig zum neuen Jahr angepasst.
Bedarf für Unterkunft und Heizung
Dieser Bedarf deckt die angemessenen Kosten für Wohnen und Heizen. Dazu gehören auch die Nebenkosten. Wie hoch der Bedarf ist, kann örtlich unterschiedlich sein und wird vom jeweiligen Jobcenter festgelegt.
Mehrbedarfe
Diese Bedarfe sollen die Kosten für besondere Lebenslagen decken helfen – z. B. für Alleinerziehende oder wenn aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung erforderlich ist.
Einmalbedarfe
Das sind Leistungen, die einmalig gezahlt werden, zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung oder die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Bedarf für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT)
Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können, gibt es die Möglichkeit, ihre Familien zu unterstützen. So können diese beispielsweise die Kosten für Schulausflüge, Nachhilfe, den Sportverein oder zusätzlichen Musikunterricht decken.
Diese finanzielle Hilfe erhalten Sie zunächst für einen begrenzten Zeitraum. In der Regel sind das zwölf Monate. Danach wird geprüft, ob Sie weiterhin Bürgergeld erhalten können.
Das „Bürgergeld“ wird in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt und soll ab 1. Juli 2026 gelten.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.