Informationen für Arbeitnehmende
Arbeitssuche
Für die Arbeitssuche können Sie die kostenfreie Dienstleistung des EURES-Netzwerks in Ihrem Heimatland nutzen. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitsamt nach den zuständigen EURES-Beratenden und informieren Sie sich dort über freie Stellen in Sachsen (eures.europa.eu).
Sie können zur Arbeitssuche auch nach Sachsen reisen und sich bei der örtlich zuständigen Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend melden (www.arbeitsagentur.de).
Auch wenn Sie in Ihrem Heimatland arbeitslos gemeldet sind und dort Arbeitslosengeld beziehen, gibt es die Möglichkeit, nach Sachsen einzureisen und dort für eine bestimmte Zeit Ihre Leistungen weiter zu erhalten. Dazu müssen Sie:
- mindestens 4 Wochen bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet sein
- bei der zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf das Formular PD U2 einreichen
- sich spätestens 7 Tage nach Ihrer Ankunft in Sachsen bei der örtlich zuständigen Bundesagentur für Arbeit melden und das Formular PD U2 vorlegen. Sie müssen weiterhin der BAA zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Falls die Voraussetzungen erfüllt wurden, wird die Arbeitsagentur in Ihrem Heimatland Ihr Arbeitslosengeld für 3 Monate ab Ihrem Abreisedatum auszahlen (auf Ihr Konto im Heimatland!). Die Dauer der Auszahlung kann in bestimmten Fällen auf 6 Monate verlängert werden. Für die Dauer der Auszahlung bleiben Sie weiter in Ihrem Heimatland krankenversichert.
Wenn Sie schon in Sachsen wohnen, arbeiten und sich beruflich verändern wollen oder müssen, können Sie sich bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend oder arbeitslos melden. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin zur Beratung Beratungstermin vereinbaren oder suchen Sie selbst eine Stelle in der Jobbörse Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr Infos finden Sie auch unter: make-it-in-germany.com.