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Informationen für Arbeitnehmende

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Wenn Sie in Deutschland bzw. in Sachsen in Ihrem erlernten Beruf arbeiten wollen, ist eine Anerkennung von Abschlüssen in vielen Branchen hilfreich, in manchen sogar Pflicht.
In Deutschland gibt es „reglementierte Berufe“. In diesen Berufen dürfen Deutsche und Personen mit ausländischer Nationalität nur dann arbeiten, wenn sie eine ganz bestimmte Qualifikation besitzen. Das gilt zum Beispiel für Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen. Es gilt auch für bestimmte Meister*innen im Handwerk, wenn sie als selbstständige Unternehmer*innen tätig sind. Wenn Sie in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, dann brauchen Sie eine Anerkennung Ihres Berufsabschlusses in Deutschland. Hier finden Sie eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind Liste reglementierter Berufe in der EU.
Die meisten Berufe sind nicht reglementiert. Um beispielsweise die Tätigkeit eines Betriebswirt*in, Informatiker*in oder Bäcker*in auszuüben, brauchen Sie keinen entsprechenden Berufsabschluss. Eine Anerkennung Ihres Abschlusses kann aber trotzdem helfen. Denn Unternehmen wissen dann bei der Bewerbung, was Sie können, Sie haben eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt, Sie werden auch besser bezahlt.
Alles über Anerkennung in Deutschland finden Sie unter anerkennung-in-deutschland.de.
Für alle Fragen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Sachsen ist die Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen (IBAS) zuständig. Jede ratsuchende Person erhält hier ein berufsspezifisches Merkblatt mit Hinweisen zum Anerkennungsverfahren oder zu Alternativen, aber auch zu Anpassungsqualifizierungen und Arbeitsmöglichkeiten.
Mehr Informationen finden Sie hier: Netzwerk IQ Sachsen – Anerkennung
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